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Ablauf & Kosten

Ablauf

Erstgespräch 

In dem ersten persönlichen Gespräch bekommen Sie Raum, Ihr Anliegen und Ihre Probleme zu schildern. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob Psychotherapie das passende Angebot für Sie ist. 

 

Probatorische Sitzungen 

Soll eine Psychotherapie aufgenommen werden, sind die folgenden 4 Sitzungen sogenannte „probatorische Sitzungen“.   In diesen beleuchten wir die bestehenden Probleme näher und entwickeln Ideen zur Entstehung und Aufrechterhaltung. Diese Phase dient der Diagnostik und der Therapieplanung. Sie formulieren zu Beginn Ziele, die Ihre Veränderungswünsche „greifbar“ machen. Ich informiere Sie dabei transparent über die verschiedenen Therapiemethoden. Am Ende dieser Phase wird, sofern notwendig, ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt. 

Veränderungsphase

Abhängig von Ihren Symptomen und der möglicherweise zugrundeliegenden Störung oder Problematik schlage ich Ihnen ein individuelles, auf Sie angepasstes Vorgehen vor. Dabei kommen unterschiedliche, wissenschaftlich fundierte Therapiemethoden aus der Verhaltenstherapie und der sogenannten „Dritten Welle der Verhaltenstherapie“ zum Einsatz. Ich möchte Sie dabei unterstützen ihre Beschwerden zu reduzieren, Teufelskreise zu durchbrechen und die eigenen Gefühle und Bedürfnisse lesen und deuten zu lernen. 

Rückfallprophylaxe

Insbesondere dann, wenn ein Therapieprozess sich über einen längeren Zeitraum streckt, ist die Ablösung manchmal mit eigenen Herausforderungen verbunden. Hierbei möchte ich Sie unterstützen. Durch die Bestimmung von „Frühwarnzeichen“ bei der erneuten Verschlechterung einer Symptomatik, durch die Reflektion und Evaluation des Therapieverlaufs und hilfreicher Strategien. In dieser Therapiephase ist es meist sinnvoll, die Frequenz der Sitzungen zu reduzieren.

Kosten & Kostenübernahme

Private Krankenversicherung & Beihilfe
 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bei entsprechender Indikation (Behandlungsbedürftigkeit) in der Regel übernommen. Der Umfang der übernommenen Sitzungen richtet sich dabei jedoch nach Ihrem persönlichen Tarif. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zusenden.


Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,0 -max.3,5). Zusätzlich können Kosten z.B. für das Verfassen von Berichten o.Ä. anfallen. Die Begleichung der Rechnungen erfolgt dabei nach dem Ihnen bekannten Kostenrückerstattungsprinzip. Bereits im Erstgespräch erhalten Sie von mir eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.

Gesetzliche Krankenversicherung 


Da es sich um eine Privatpraxis handelt, bin ich nicht berechtigt, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen als „Vertragspraxis“ abzurechnen. 


Es gibt jedoch in manchen Fällen durch das Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit, dass die Kasse die Kosten der Psychotherapie trägt. 


Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: 
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/pdf-downloads/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf


Sollten Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren interessieren, kontaktieren Sie mich und ich werde Sie gerne darin unterstützen. 


Dieser Weg erfordert viel Eigeninitiative von Ihnen. Anbei beschreibe ich Ihnen gerne verkürzt die Schritte, welche zur Beantragung einer Kostenerstattung gegangen werden müssen: 

1. Rufen Sie bei der Termin-Servicestelle an (116117) und lassen Sie sich einen Termin bei eine:r niedergelassenen Psychotherapeut:in (mit sogenanntem „Kassensitz“) geben. Wenn Sie einen Termin erhalten, nehmen Sie dieses Erstgespräch wahr und lassen Sie sich das Formular „PTV 11“ ausstellen.

2. Kontaktieren Sie zusätzlich so viele niedergelassene Therapeut:innen wie möglich in Ihrer Wohnortnähe (<12 km). Protokollieren Sie die Anrufe von mind. 5 Behandler:innen. Hier ist besonders wichtig zu protokollieren, wie lange Sie auf einen Therapieplatz bei dieser Person warten müssten (z.B „Warteliste geschlossen“, „Wartezeit >6 Monate“).

3. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse unter Beilage des Anrufprotokolls und des PTV-11 Formulars mit, dass Sie zeitnah (zumutbar sind 6 Wochen) keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Kolleg:innen in Wohnortnähe (<12 km) bekommen können. Bitten Sie Ihre Kasse darum, Ihnen eine:n Psychotherapeut:in zuzuweisen.

4. Ich stelle Ihnen gerne eine Bescheinigung aus, sofern ich Ihnen unmittelbar einen Therapieplatz anbieten kann. In diesem Fall stellen Sie einen Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach §13 Absatz 3 SGB V.

5. Wird der Antrag von Ihrer Krankenkasse abgelehnt (was leider häufiger der Fall ist), kann auf jeden Fall Einspruch eingelegt werden.

Soldatinnen & Soldaten 
 

Seit September 2013 können Soldatinnen und Soldaten auch in Privatpraxen behandelt werden. Die Kostenübernahme erfolgt dabei durch die Heilfürsorge. 
Sollten Sie sich für die Aufnahme einer Psychotherapie interessieren, kontaktieren Sie bitte Ihre:n Truppen:ärztin und lassen Sie sich eine Überweisung für die Psychotherapie ausstellen. Zu einem Erstgespräch bei mir in der Praxis bringen Sie bitte außerdem den Sanitätsvordruck zur Kostenübernahmeerklärung für die ersten probatorischen Sitzungen mit (San/Bw/0218).

Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über Ihre:n Truppen:ärztin. 

Polizistinnen & Polizisten 


Seit Mai 2018 können Polizistinnen und Polizisten ebenfalls in Privatpraxen behandelt werden. Nach einem Erstgespräch, der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Polizei gestellt werden.

Selbstzahler:innen

 

Falls Ihre Versicherung die Kosten der Therapie nicht trägt oder es für Sie andere Gründe gibt, nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen zu wollen, können Sie die Kosten selbstverständlich auch selber tragen. 
Das Honorar der Sitzungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,0
-max. 3,5). Bereits im Erstgespräch erhalten Sie von mir eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.

Psychologische Beratung & Coaching 


Wenn Sie keine Psychotherapie aufnehmen möchten, sondern sich eine eher kurzfristig angelegte Beratung oder ein Coaching wünschen, dann handelt es sich um eine Selbstzahler Leistung. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,5). 

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